Impressum
Ollinger GmbH
Gaußstraße 5
A-4600, Wels
Österreich
+43 (0)7242 64236
office@ollinger.org
ATU 250 24 808
Chemietechnik
104203s
Landesgericht Wels
Magistrat Wels

 

AGB
1.
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Grundlage unserer Lieferungs- und Leistungserbringung. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers werden nicht anerkannt; es sei denn, wir haben ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für schwebende Geschäfte, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Mündliche Abreden und Zusagen unserer Außendienstmitarbeiter bedürfen zur Gültigwerdung unserer schriftlichen Bestätigung. Die Lieferung von Waren, die Erbringung von Leistungen oder die Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits keine Anerkennung abweichender Bestimmungen.

2.
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge des Käufers werden erst durch schriftliche Bestätigung unsererseits verbindlich. Sollte es vor Ort anlässlich eines Projekts zu einer kundenseitig gewünschten Ausweitung unserer Leistungen kommen, bedarf auch diese Erweiterung des ursprünglichen Auftrags der Schriftform. Proben und Bemusterungen unserer Erzeugnisse bzw. Leistungen gelten, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, als ungefährer Anhalt für die Eigenschaft der Ware oder der Leistung. Beratungen und Auskünfte geben wir nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Eignungsprüfungen der gelieferten Ware bzw. der gegebenen Leistung und die Beachtung von Verarbeitungsvorschriften werden kundenseitig hierdurch nicht entbehrlich. Etwaige Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind.

3.
Wir sind jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen nicht. Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Käufer im Falle des Verzugs der Lieferung oder Leistungserbringung eine angemessene Nachfrist zu setzen; ebendiese Frist ist mit uns zu vereinbaren und bedarf unserer Zustimmung nach vorheriger Machbarkeitsanalyse.

4.
Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Roh- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Leistungserbringung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch der Waren verringern, verzögern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme.

5.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen.

6.
Wir liefern die Waren und die Leistungserbringung entsprechend unseren Produkt- und Leistungsbeschreibungen. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung schriftlich (spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Warenlieferung bzw. Leistungserbringung (Projektabschluss bzw. Abnahme)) an uns eingehen. Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung, spätestens aber binnen 6 Monaten nach Warenlieferung bzw. Leistungserbringung erfolgen; die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Für Mängel an unserer Ware bzw. an unserer erbrachten Leistung, die durch auftretende statische Probleme entstehen (etwa Rissbildung im Mauerwerk) – damit sind statische Probleme gemeint, die sich ohne unser Zutun und ohne unsere Einflussnahme ereignet haben – übernehmen wir keine Verantwortung. Der Käufer kann aus der Mangelhaftigkeit der Lieferung bzw. Leistungserbringung keine Rechte ableiten, soweit lediglich eine unerhebliche Minderung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit vorliegt. Soweit die Lieferung bzw. Leistungserbringung mangelhaft ist und vom Käufer hiernach zu Recht beanstandet wird, werden wir eine Nacherfüllung in Abstimmung mit dem Käufer durchführen. Hierzu ist uns stets Gelegenheit innerhalb angemessener (gemeinsamit mit dem Käufer zu definierender) Frist zu gewähren. Ausgenommen von Personenschäden, haften wir nur wenn uns ein grobes Verschulden nachgewiesen wird. Die Schadensersatzfrist beträgt 6 Monate nach Kenntnisnahme vom Schaden. Die Schadensmeldung bedarf der Schriftform. Strittige Gegenansprüche, die der Käufer gegen uns geltend macht, kann er nur durch besondere Klage, nicht aber durch Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes verfolgen. Die Behebung oder Untersuchung von vorgetragenen Beanstandungen erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn der Anspruchsteller seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachgekommen ist.

7.
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren und Leistungen sind unverbindlich. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.

8.
Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstige vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine andere wirksame Regelung vereinbaren, die jenen wirtschaftlichen so nah wie möglich kommt.

9.
Fotografische und filmische Aufnahmen, die im Zuge unserer Tätigkeiten und Leistungserbringung entstehen, dürfen von uns für Referenzzwecke ohne explizite Kundenzustimmung verwendet werden – dabei verzichten wir auf Kundennennung bzw. ersichtliche Kundenzuordnung (etwa durch Wortbildmarke); es sei denn wir erhalten dazu die explizite Freigabe kundenseitig. Diese bedarf der Schriftform.

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